Zusätzliche Leistungen

Energieausweis
Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) einen Energieausweis!
Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.
Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die Pflicht, ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen. Aus diesem Grund erstellen wir auch gerne den Energieausweis für Sie!
Home Staging
Eine optimale Präsentation ist das A und O beim Immobilienverkauf.
Das erreicht man vor allem durch Home Staging. Dabei wird die Immobilie so gestaltet, dass sie für potentielle Käufer attraktiver wirkt und sich somit schneller und zu einem besseren Preis verkaufen lässt.
Hierbei werden für die Zeit des Verkaufs Möbel, Beleuchtung, Dekoration und Accessoires in der Immobilie arrangiert. Home Staging unterstreicht die Vorzüge der Immobilie und setzt gezielt Kaufanreize. Vergleichbar ist das mit einem Besuch bei IKEA. Durch die Art und Weise wie dort die Ware präsentiert wird, kauft man in der Regel auch mehr als nur Teelichter.
Ein anderes Beispiel ist der Autoverkauf. Hier käme niemand auf die Idee, sein Auto schmutzig und vollgemüllt zu verkaufen, denn das würde den Preis erheblich mindern!
In der Regel können mit Home Staging aufbereitete Immobilien bis zu 85% mehr Interesse wecken, bis zu 50% schneller und bis zu 15% teurer verkauft werden.
Und:
• Home Staging ist günstiger als eine Preisreduzierung!
• Home Staging macht eine Immobilie so gut wie bezugsfertig!
• Home Staging minimiert Preisverhandlungen!
• Home Staging ermöglicht Interessenten, sich in die Immobilie hineinzudenken. Das können 80% der Menschen ohne Home Staging nicht!
• Home Staging macht das Potential der Immobilie sichtbar!
• Durch Home Staging hebt sich Ihre Immobilie von anderen ab!
Home Staging eignet sich übrigens für jede Art von Immobilien. Neu, alt, Rohbau, leer, bewohnt, geerbt und auch für alle, die eine Immobilie verkaufen wollen, egal ob Privatverkäufer, Makler, Investoren oder Banken.
Sie haben Interesse an diesem zusätzlichen Service?.
Sprechen Sie uns an!
Entrümpelung/Umzug/Renovierung
Oft ist es so, dass ein Haus aus dem Nachlass erst noch leergeräumt werden muss.
Dies ist oft mit großem Aufwand verbunden und meist will sich niemand so recht um die Entsorgung kümmern. Keine Sorge,……wir helfen Ihnen dabei!
Sie wohnen selbst noch im Haus und müssen umziehen?! Oder benötigen Hilfe bei Umzug in Ihre neue Immobilie? Wir planen und organisieren für Sie den Umzug bis zum Einzug. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, denn,……wir helfen Ihnen dabei!
Sollte Ihre „alte Wohnung“ oder ihr bisheriges Haus renoviert werden müssen, Sie haben aber weder Zeit noch Muße dazu?! Kein Problem,……wir helfen Ihnen dabei!
Finanzierung
Sie möchten Ihr Traum-Haus unbedingt kaufen, haben aber noch keine Finanzierung? Kein Problem,……dann helfen wir Ihnen dabei!
Unsere seriösen Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Wunsches.
Idealerweise findet das Erstgespräch schon vor der Objektsuche statt, damit Sie sicher sein können, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben und im Wettkampf mit anderen Interessenten immer eine Nasenspitze voraus sind!
Also, wenn‘s um Ihre Finanzierung geht,……wir helfen Ihnen dabei!
Versicherungen
Sie stellen fest, dass Ihr neues Heim und ihr Inventar gegen die Gefahren des Alltags noch gar nicht oder nicht ausreichend versichert ist? Oder Sie einen seriösen Ansprechpartner für diese lästige Notwendigkeit brauchen?! Keine Sorge,……wir helfen Ihnen dabei!
Vollmachten
- Wenn Sie selbst es nicht mehr können, muss jemand anderes für Sie Entscheidungen treffen und handeln.
- Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein.
- Ausnahme seit 1. Januar 2023: Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate.
- Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese Person darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Oder Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuende genannt sind.
- Ein wichtiger Unterschied: BetreuerInnen werden vom Gericht benannt und kontrolliert.
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll.
Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass stattdessen eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird.
Und oft wird vergessen, dass diese oder die vom Vollmachtgeber benannte Person auch berechtigt ist, Immobilien zu veräußern. Das erleben wir sehr häufig. Dann ist das Zähneknirschen groß. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sprechen Sie uns darauf an. JETZT!……Wir helfen Ihnen dabei!
Kontaktieren Sie uns gerne und unverbindlich bei Frage aller Art rund um das Thema Immobilien!